AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Ferienprogramme

Vorbemerkung

Die Ferienprogramme, veranstaltet von Buller&Bü e.V. vertreten durch Carolin

Lebjedzinski, im Folgenden „Veranstalter“ genannt, richten sich in der Regel an Kinder

und Jugendliche im Alter von 7 bis 11 Jahren, im Folgenden „Teilnehmer“ genannt. Diese

#Bedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und

dem gesetzlichen Vertreter des Kindes/der Kinder.

Für alle Personen außer dem Veranstalter, wird innerhalb dieser AGB, der Einfachheit

halber, die männliche Form verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.

§ 1 Verbindlichkeit der Anmeldung zum Ferienprogramm

Die Anmeldung der Teilnehmer erfolgt durch ausfüllen der Anmeldeunterlagen und

Rücksendung (digital oder analog) an Buller&Bü e.V. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich

durch personensorgeberechtigte Personen. Die Anmeldung stellt ein verbindliches

Angebot dar. Die personensorgeberechtigten Personen erklären sich bei der Anmeldung

mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden. Mit dem Erhalt der

Email, der durch den Veranstalter versandten Buchungsbestätigung, kommt ein Vertrag

zu Stande.

§ 2 Personengebundenheit der Buchung

Alle Buchungen sind an den konkreten Teilnehmer gebunden. Eine eigenmächtige

Weitergabe des Teilnehmerplatzes an Dritte ist nicht gestattet. Die Anmeldung darf nur

von einer personensorgeberechtigten Person ausgefüllt und unterschrieben werden.

Ohne eine ausgefüllte und von einer personensorgeberechtigten Person dieses

Teilnehmers unterschriebene Anmeldung, ist eine Teilnahme am Ferienprogramm für den

betreffenden Teilnehmer nicht möglich.

§ 3 Bezahlung des Feriencamps

Die vollständige Teilnahmegebühr für das jeweils gebuchte Ferienprogramm muss,

unmittelbar am ersten Tag des Ferienprogramm, an den Veranstalter / Betreuer*in in Bar

bezahlt werden.

Falls eine durch Dritte erfolgende, vollständige oder teilweise Rückerstattung der

Teilnahmegebühr, z.B. durch Sponsoren oder Förderung möglich ist, entstehen dadurch

keine Rechte der Teilnehmer, auf vollständige oder teilweise Rückerstattungen der

Teilnahmegebühr, gegenüber dem Veranstalter. Mögliche Ansprüche sind im Detail, vor

Beginn zu klären.

§ 4 Mitwirkungspflichten der personensorgeberechtigten Personen

1. Die personensorgeberechtigte Person übergibt den Teilnehmer zu Beginn des

Feriencamps, auf dem Vereinsgelände von Buller&Bü e.V., an die zuständige Betreuer*in,

die damit gemäß §1, Abs. 4 Jugendschutzgesetz, zur erziehungsbeauftragten Person

wird.

2. Zur Sicherheit des Teilnehmers gibt die personensorgeberechtigte Person dem, für den

jeweiligen Teilnehmer zuständigen Betreuer, vor Beginn des Ferienprogramms, folgende

Informationen über den Teilnehmer, schriftlich auf der Anmeldung und quittiert diese mit

ihrer/seiner Unterschrift:

• Alle Informationen über besondere medizinische Bedürfnisse des Teilnehmers.

• Alle Informationen über besondere pädagogische Bedürfnisse des Teilnehmers.

• Ob der Teilnehmer den Weg zum und vom Ferienprogramm alleine geht, oder

• wer den Teilnehmer, nach Vorlage eines Ausweises, von der Ferienbetreuung abholen

darf.

3. Die personensorgeberechtigte Person stattet für einzelne Angebote den Teilnehmer für

die Teilnahme an der Ferienbetreuung mit den, auf der Anmeldung aufgeführten

Gegenständen zur Durchführung des Ferienprogramms aus.

4. Die personensorgeberechtigte Person weist den Teilnehmer vor Beginn der

Ferienbetreuung ausdrücklich darauf hin, dass er den Anweisungen der Betreuer Folge zu

leisten hat und sich nicht aus deren Aufsicht entfernen darf.

5. Die personensorgeberechtigten Personen haften für Schäden, die von den Teilnehmern

schuldhaft verursacht wurden.

6. Personensorgeberechtige, oder durch sie bevollmächtigten Personen müssen während

des Ferienprogramms immer erreichbar sein.

7.

§ 5 Rücktritt vom Ferienprogramm

Tritt der Teilnehmer vor Beginn der Ferienbetreuung zurück oder tritt er das

Ferienprogramm nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf die

Teilnahmegebühr. Stattdessen kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung

für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorbereitungen und ihre Aufwendungen in

Abhängigkeit von dem jeweiligen Preis des Ferienprogramms verlangen.

Dieser Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der

Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der

Ferienbetreuung in einem prozentualen Verhältnis zur Teilnahmegebühr pauschaliert und

bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und

gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Die

Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserkl.rung, wie in der

Anmeldung vereinbart, berechnet.

Der Rücktritt von einem Ferienprogramm muss schriftlich über den Postweg erfolgen. Der

Tag des Rücktritts ist der Zugang (Poststempel) der Rücktrittserkl.rung bei dem

Veranstalter.

Bei Nichtantritt oder bei vorzeitigem Abbruch der Teilnahme am Ferienprogramm durch

den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

§ 6 Leistungen des Veranstalter

Die Leistungen des Veranstalter der Ferienprogramme ergeben sich aus den

Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Ferienbetreuung auf der Webseite

www.bullerundbue.de, Flyern oder Plakaten.

§ 7 Änderungen im Ferienprogramm

Der Veranstalter hat das Recht zu jeder Zeit Änderungen am Ferienprogramm

vorzunehmen. Die Teilnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Inhalte der

Ferienbetreuung oder einen bestimmten Veranstaltungsort.

§ 8 Absage des Ferienprogramms durch den Veranstalter

Der Veranstalter ist berechtigt, aus zwingenden Gründen Ferienprogramme abzusagen

oder abzubrechen. Eine derartige Absage kann z. B. auf Grund höherer Gewalt, zur

Sicherheit der Teilnehmer, bei einem Ausbruch ansteckender Krankheiten, aus

organisatorischen Gründen oder durch neue gesetzliche Vorgaben oder behördliche

Beschlüsse aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen.

Sollte das gesamte Ferienprogramm ausfallen, erfolgt eine vollständige Rückerstattung

der Teilnahmegebühr.

Sollten nur einzelne Tage der Ferienbetreuung durch den Veranstalter abgesagt werden

müssen, erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr je nach Umfang der

erbrachten Leistung. Hierfür wird die Teilnahmegebühr durch die Anzahl der Tage des

Ferienprogramms geteilt um einen Tagessatz zu ermitteln. Für alle durchgeführten Tage

der Ferienbetreuung wird der ermittelte Tagessatz einbehalten und für die bereits

bezahlten, aber nicht mehr durchgeführten Tage komplett erstattet. Die Rückerstattung

erfolgt per Überweisung auf dein anzugebendes Konto.

Im Falle der Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

(Mindestteilnehmerzahl 18) wird der Teilnehmer bis spätestens 3 Tage vor Beginn der

Ferienbetreuung über die Absage unterrichte und erhält wahlweise die Möglichkeit zu

einer kostenlosen Umbuchung oder zur Rückerstattung der kompletten Teilnahmegebühr.

Sollte eine Mindestteilnehmerzahl für eine bestimmte Ferienbetreuung bestehen, wird der

Teilnehmer darüber in der Beschreibung des Ferienprogramms auf der Webseite, durch

den Veranstalter, informiert.

§ 10 Ausschluss von Teilnehmern aus dem Ferienprogramm

Sollte ein Teilnehmer den Ablauf der Ferienangebote massiv stören und/oder sich auch

nach wiederholten Belehrungen, Ermahnungen und einer Auszeit, nicht an die

Anweisungen der Betreuer halten, kann er durch den Veranstalter von der weiteren

Teilnahme am Ferienprogramm ausgeschlossen werden.

Der Teilnehmer muss dann von einer personensorgeberechtigen, oder durch sie

bevollmächtigten Person, aus der Ferienbetreuung in Buller&Bü / Pattesnen abgeholt

werden. Bei mehrtägigen Ferienprogrammen kann ein Ausschluss für die gesamte

Restdauer der Ferienbetreuung erfolgen. Die personensorgeberechtigten Personen

erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis zu diesen Maßnahmen und verpflichten

sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.

Bei vorzeitiger Abholung, sowie bei dauerhaftem Ausschluss aus dem Ferienprogramm

erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr.

§ 11 Haftung

Bei allen angebotenen Ferienprogrammen handelt es sich um offene Angebote, das heißt

der Veranstalter übernimmt nur die Haftung für die Teilnehmer vor Ort und während der

Durchführung des Ferienprogramms. Eine Haftung für den Hin- und Rückweg der

Teilnehmer zum Veranstaltungsort bzw. Treffpunkt wird ausgeschlossen. Dies gilt ebenso

bei vorzeitigem Verlassen der Feriencamps sowie unerlaubtem Verlassen des

Veranstaltungsortes. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder

bei Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden.

Für Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter aus unerlaubter

Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalter beruhen und

keine Körperschäden zum Gegenstand haben, ist die Haftung des Veranstalter bei

Sachschäden je Teilnehmer und Ferienprogramm auf die Höhe des zweifachen

Teilnahmebeitrags beschränkt.

Die Haftung des Veranstalter für Angelegenheiten, die nicht in seiner Verantwortung

liegen, ist ausgeschlossen.

§ 12 Sonstiges

Bitte beachten Sie unsere „Datenschutzerklärung und Datenschutzhinweise bei den

Anmeldeunterlagen sowie die Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.

Der gesetzliche Vertreter des Teilnehmers kann jederzeit den Veranstalter darüber in

Kenntnis setzen, dass er keine (Email-)Benachrichtigungen mit Informationen über

zukünftig angebotene Ferienprogramme mehr erhalten möchte. Der Veranstalter stellt

dann den Versand solcher Informationen an den gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers

ein.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit

des gesamten Vertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge. Die

Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die

dem (wirtschaftlichen) Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am

nächsten kommt.

Gerichtsstand ist das Landgericht Hannover.

Veranstalter der Ferienprogramme

Der Veranstalter der Ferienprogramme ist:

Buller&Bü e.V.

Vertreten durch Carolin Lebjedzinski

Zum Calenberg 9

30982 Pattensen

info@bullerundbue.de

Letzte Aktualisierung der AGB:Pattensen, den 21.02.2023