AGB´s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Ferienprogramme
Vorbemerkung
Die Ferienprogramme, veranstaltet von Buller&Bü e.V. vertreten durch Carolin
Lebjedzinski, im Folgenden „Veranstalter“ genannt, richten sich in der Regel an Kinder
und Jugendliche im Alter von 7 bis 11 Jahren, im Folgenden „Teilnehmer“ genannt. Diese
#Bedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Veranstalter und
dem gesetzlichen Vertreter des Kindes/der Kinder.
Für alle Personen außer dem Veranstalter, wird innerhalb dieser AGB, der Einfachheit
halber, die männliche Form verwendet. Gemeint sind immer alle Geschlechter.
§ 1 Verbindlichkeit der Anmeldung zum Ferienprogramm
Die Anmeldung der Teilnehmer erfolgt durch ausfüllen der Anmeldeunterlagen und
Rücksendung (digital oder analog) an Buller&Bü e.V. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich
durch personensorgeberechtigte Personen. Die Anmeldung stellt ein verbindliches
Angebot dar. Die personensorgeberechtigten Personen erklären sich bei der Anmeldung
mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einverstanden. Mit dem Erhalt der
Email, der durch den Veranstalter versandten Buchungsbestätigung, kommt ein Vertrag
zu Stande.
§ 2 Personengebundenheit der Buchung
Alle Buchungen sind an den konkreten Teilnehmer gebunden. Eine eigenmächtige
Weitergabe des Teilnehmerplatzes an Dritte ist nicht gestattet. Die Anmeldung darf nur
von einer personensorgeberechtigten Person ausgefüllt und unterschrieben werden.
Ohne eine ausgefüllte und von einer personensorgeberechtigten Person dieses
Teilnehmers unterschriebene Anmeldung, ist eine Teilnahme am Ferienprogramm für den
betreffenden Teilnehmer nicht möglich.
§ 3 Bezahlung des Feriencamps
Die vollständige Teilnahmegebühr für das jeweils gebuchte Ferienprogramm muss,
unmittelbar am ersten Tag des Ferienprogramm, an den Veranstalter / Betreuer*in in Bar
bezahlt werden.
Falls eine durch Dritte erfolgende, vollständige oder teilweise Rückerstattung der
Teilnahmegebühr, z.B. durch Sponsoren oder Förderung möglich ist, entstehen dadurch
keine Rechte der Teilnehmer, auf vollständige oder teilweise Rückerstattungen der
Teilnahmegebühr, gegenüber dem Veranstalter. Mögliche Ansprüche sind im Detail, vor
Beginn zu klären.
§ 4 Mitwirkungspflichten der personensorgeberechtigten Personen
1. Die personensorgeberechtigte Person übergibt den Teilnehmer zu Beginn des
Feriencamps, auf dem Vereinsgelände von Buller&Bü e.V., an die zuständige Betreuer*in,
die damit gemäß §1, Abs. 4 Jugendschutzgesetz, zur erziehungsbeauftragten Person
wird.
2. Zur Sicherheit des Teilnehmers gibt die personensorgeberechtigte Person dem, für den
jeweiligen Teilnehmer zuständigen Betreuer, vor Beginn des Ferienprogramms, folgende
Informationen über den Teilnehmer, schriftlich auf der Anmeldung und quittiert diese mit
ihrer/seiner Unterschrift:
• Alle Informationen über besondere medizinische Bedürfnisse des Teilnehmers.
• Alle Informationen über besondere pädagogische Bedürfnisse des Teilnehmers.
• Ob der Teilnehmer den Weg zum und vom Ferienprogramm alleine geht, oder
• wer den Teilnehmer, nach Vorlage eines Ausweises, von der Ferienbetreuung abholen
darf.
3. Die personensorgeberechtigte Person stattet für einzelne Angebote den Teilnehmer für
die Teilnahme an der Ferienbetreuung mit den, auf der Anmeldung aufgeführten
Gegenständen zur Durchführung des Ferienprogramms aus.
4. Die personensorgeberechtigte Person weist den Teilnehmer vor Beginn der
Ferienbetreuung ausdrücklich darauf hin, dass er den Anweisungen der Betreuer Folge zu
leisten hat und sich nicht aus deren Aufsicht entfernen darf.
5. Die personensorgeberechtigten Personen haften für Schäden, die von den Teilnehmern
schuldhaft verursacht wurden.
6. Personensorgeberechtige, oder durch sie bevollmächtigten Personen müssen während
des Ferienprogramms immer erreichbar sein.
7.
§ 5 Rücktritt vom Ferienprogramm
Tritt der Teilnehmer vor Beginn der Ferienbetreuung zurück oder tritt er das
Ferienprogramm nicht an, so verliert der Veranstalter den Anspruch auf die
Teilnahmegebühr. Stattdessen kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung
für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorbereitungen und ihre Aufwendungen in
Abhängigkeit von dem jeweiligen Preis des Ferienprogramms verlangen.
Dieser Entschädigungsanspruch ist zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der
Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Beginn der
Ferienbetreuung in einem prozentualen Verhältnis zur Teilnahmegebühr pauschaliert und
bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Die
Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserkl.rung, wie in der
Anmeldung vereinbart, berechnet.
Der Rücktritt von einem Ferienprogramm muss schriftlich über den Postweg erfolgen. Der
Tag des Rücktritts ist der Zugang (Poststempel) der Rücktrittserkl.rung bei dem
Veranstalter.
Bei Nichtantritt oder bei vorzeitigem Abbruch der Teilnahme am Ferienprogramm durch
den Teilnehmer erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
§ 6 Leistungen des Veranstalter
Die Leistungen des Veranstalter der Ferienprogramme ergeben sich aus den
Leistungsbeschreibungen der jeweiligen Ferienbetreuung auf der Webseite
www.bullerundbue.de, Flyern oder Plakaten.
§ 7 Änderungen im Ferienprogramm
Der Veranstalter hat das Recht zu jeder Zeit Änderungen am Ferienprogramm
vorzunehmen. Die Teilnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf bestimmte Inhalte der
Ferienbetreuung oder einen bestimmten Veranstaltungsort.
§ 8 Absage des Ferienprogramms durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, aus zwingenden Gründen Ferienprogramme abzusagen
oder abzubrechen. Eine derartige Absage kann z. B. auf Grund höherer Gewalt, zur
Sicherheit der Teilnehmer, bei einem Ausbruch ansteckender Krankheiten, aus
organisatorischen Gründen oder durch neue gesetzliche Vorgaben oder behördliche
Beschlüsse aufgrund der Corona-Pandemie erfolgen.
Sollte das gesamte Ferienprogramm ausfallen, erfolgt eine vollständige Rückerstattung
der Teilnahmegebühr.
Sollten nur einzelne Tage der Ferienbetreuung durch den Veranstalter abgesagt werden
müssen, erfolgt eine anteilige Rückerstattung der Teilnahmegebühr je nach Umfang der
erbrachten Leistung. Hierfür wird die Teilnahmegebühr durch die Anzahl der Tage des
Ferienprogramms geteilt um einen Tagessatz zu ermitteln. Für alle durchgeführten Tage
der Ferienbetreuung wird der ermittelte Tagessatz einbehalten und für die bereits
bezahlten, aber nicht mehr durchgeführten Tage komplett erstattet. Die Rückerstattung
erfolgt per Überweisung auf dein anzugebendes Konto.
Im Falle der Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
(Mindestteilnehmerzahl 18) wird der Teilnehmer bis spätestens 3 Tage vor Beginn der
Ferienbetreuung über die Absage unterrichte und erhält wahlweise die Möglichkeit zu
einer kostenlosen Umbuchung oder zur Rückerstattung der kompletten Teilnahmegebühr.
Sollte eine Mindestteilnehmerzahl für eine bestimmte Ferienbetreuung bestehen, wird der
Teilnehmer darüber in der Beschreibung des Ferienprogramms auf der Webseite, durch
den Veranstalter, informiert.
§ 10 Ausschluss von Teilnehmern aus dem Ferienprogramm
Sollte ein Teilnehmer den Ablauf der Ferienangebote massiv stören und/oder sich auch
nach wiederholten Belehrungen, Ermahnungen und einer Auszeit, nicht an die
Anweisungen der Betreuer halten, kann er durch den Veranstalter von der weiteren
Teilnahme am Ferienprogramm ausgeschlossen werden.
Der Teilnehmer muss dann von einer personensorgeberechtigen, oder durch sie
bevollmächtigten Person, aus der Ferienbetreuung in Buller&Bü / Pattesnen abgeholt
werden. Bei mehrtägigen Ferienprogrammen kann ein Ausschluss für die gesamte
Restdauer der Ferienbetreuung erfolgen. Die personensorgeberechtigten Personen
erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis zu diesen Maßnahmen und verpflichten
sich, alle hierdurch entstehenden Kosten zu tragen.
Bei vorzeitiger Abholung, sowie bei dauerhaftem Ausschluss aus dem Ferienprogramm
erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr.
§ 11 Haftung
Bei allen angebotenen Ferienprogrammen handelt es sich um offene Angebote, das heißt
der Veranstalter übernimmt nur die Haftung für die Teilnehmer vor Ort und während der
Durchführung des Ferienprogramms. Eine Haftung für den Hin- und Rückweg der
Teilnehmer zum Veranstaltungsort bzw. Treffpunkt wird ausgeschlossen. Dies gilt ebenso
bei vorzeitigem Verlassen der Feriencamps sowie unerlaubtem Verlassen des
Veranstaltungsortes. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder
bei Diebstahl. Der Teilnehmer haftet für von ihm schuldhaft verursachte Schäden.
Für Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter aus unerlaubter
Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalter beruhen und
keine Körperschäden zum Gegenstand haben, ist die Haftung des Veranstalter bei
Sachschäden je Teilnehmer und Ferienprogramm auf die Höhe des zweifachen
Teilnahmebeitrags beschränkt.
Die Haftung des Veranstalter für Angelegenheiten, die nicht in seiner Verantwortung
liegen, ist ausgeschlossen.
§ 12 Sonstiges
Bitte beachten Sie unsere „Datenschutzerklärung und Datenschutzhinweise bei den
Anmeldeunterlagen sowie die Datenschutzerklärung auf unserer Webseite.
Der gesetzliche Vertreter des Teilnehmers kann jederzeit den Veranstalter darüber in
Kenntnis setzen, dass er keine (Email-)Benachrichtigungen mit Informationen über
zukünftig angebotene Ferienprogramme mehr erhalten möchte. Der Veranstalter stellt
dann den Versand solcher Informationen an den gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers
ein.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages oder der hier genannten übrigen Bedingungen zur Folge. Die
Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die
dem (wirtschaftlichen) Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am
nächsten kommt.
Gerichtsstand ist das Landgericht Hannover.
Veranstalter der Ferienprogramme
Der Veranstalter der Ferienprogramme ist:
Buller&Bü e.V.
Vertreten durch Carolin Lebjedzinski
Zum Calenberg 9
30982 Pattensen
info@bullerundbue.de
Letzte Aktualisierung der AGB:Pattensen, den 21.02.2023